Durch die Taufe wird der Täufling in Christus und die Kirche eingegliedert und er gewinnt Anteil am göttlichen Leben der Dreifaltigkeit und der Gemeinschaft der Kirche. Taufen bedeutet ins Wasser "eintauchen". Der Täufling wird in den Tod Christi eingetaucht und ersteht mit ihm als eine "neue Schöpfung" (2 Kor 5,17). Der Getaufte gehört für immer Christus an, weil er mit seinem unauslöschlichen Siegel bezeichnet ist.
Jede Person, die noch nicht getauft ist, darf das Sakrament der Taufe empfangen. Wenn Sie oder Ihr Kind getauft werden möchten, setzen sich Sie mit der Pfarrkanzlei zur Vereinbarung eines Termins für ein Taufgespräch in Verbindung.
Darüber hinaus benötigen Sie:
- Geburtsurkunde
- Trauschein bzw. Heiratsurkunde der Eltern
- Taufschein der Eltern und Paten
Das Patenamt ist ein geistliches Amt. Daher ist es notwendig, daß der Pate getauft ist und ein Leben führt, daß dem Glauben der Kirche entspricht, um dem Täufling bei seinem Glaubensweg eine Hilfe zu sein. Wer mindestens 16 Jahre alt ist, kann dieses Amt übernehmen.
Eltern, die ihr Kind taufen lassen möchten, aber aus der Kirche ausgetreten sind, werden gebeten, sich mindestens drei Monate vor dem gewünschten Tauftermin bei uns zu melden.
„Firmung“ bedeutet fest und stark werden im Glauben. Wie einst zu Pfingsten handelt es sich um die besondere Ausgießung des Heiligen Geistes. Wie die Taufe prägt die Ausgießung des Heiligen Geistes der Seele ein unauslöschliches Siegel ein und bewirkt eine festere Verbindung mit Christus und der Kirche. Sie schenkt eine besondere Kraft, um für den christlichen Glauben Zeugnis abzulegen. Jedem, der getauft ist und die Firmung noch nicht empfangen hat, kann dieses Sakrament gespendet werden. Die Firmung spendet der Bischof oder eigens von ihm beauftragte Priester. Heuer hat die Firmung am 24. Mai 2021 stattgefunden, nächster Termin für die Firmung: vorraussichtlich 16. Oktober 2022.
In unserer Pfarre beginnt die nächste Firmvorbereitung im Herbst 2021. Sie ist für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr vorgesehen (Vollendung des 14. Lebensjahres zum Zeitpunkt der Firmung).
Erwachsene Firmkandidatinnen und -kandidaten werden auf andere, geeignete Weise auf das Sakrament vorbereitet.
Zur Anmeldung werden benötigt:
Taufschein, Foto, aktueller Taufschein des Firmpaten.
Das Firmpatenamt ist ein geistliches Amt. Da Taufe und Firmung Eingliederungssakramente in die Kirche sind, ist es sinnvoll, wenn der Taufpate zugleich Firmpate ist. Er soll ebenfalls gefirmt und Mitglied der katholischen Kirche sein. Die Firmung ist auch ohne Firmpate möglich.
Die Eucharistie ist das Opfer des Leibes und Blutes Christi. Sie enthält das Heilsgut der Kirche in seiner ganzen Fülle. Sie ist Quelle und Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens. Jesus Christus ist auf einzigartige, sakramentale Weise in Brot und Wein gegenwärtig. Die heilige Kommunion (bedeutet übersetzt „Gemeinschaft“) vertieft die Verbundenheit mit Christus und der Kirche. Durch die Gemeinschaft mit dem auferstandenen Christus ist sie ein Unterpfand des ewigen Lebens und stärkt uns immer wieder für die Pilgerschaft des Lebens.
Um die Eucharistie zu empfangen muß man Mitglied des katholischen Kirche und sich keiner schweren Sünde bewußt sein (siehe dazu → das Sakrament der Busse und der Versöhnung [Beichte]). Auch wenn Sie die Eucharistie nicht selbst empfangen können, erfahren Sie durch die „geistliche“ Kommunion die liebevolle Gegenwart und Nähe Jesu Christi in den Gestalten von Brot und Wein, in dem Sie zur Heiligen Messe kommen.
Erstkommunionvorbereitung
gibt es in unserer Pfarre ab Oktober 2022 für Kinder, die die 2. oder 3. Schulklasse besuchen bzw. die ca. 8 bis 9 Jahre alt sind.
Benötigt werden zur Anmeldung:
-- Taufschein des Kindes (wenn es nicht in unserer Pfarre getauft wurde)
-- wenn Sie nicht in unserer Pfarre wohnen, die Erlaubnis Ihres zuständigen Pfarrers.
Info Treffen für Eltern der Erstkommunionkinder findet am 23. Oktober 2022 nach der Sonntagsmesse um 10:00 Uhr statt.
Gott hat den Menschen als Mann und Frau erschaffen. Das Sakrament der Ehe schafft zwischen Ehegatten ein Band, das lebenslang und ausschließlich ist. Gott selbst besiegelt den Konsens der Eheleute. Durch das Sakrament verleiht Gott ihnen die Gnade, ihre Lebenseinheit nach dem ursprünglichen Plan Gottes zu verwirklichen und ein Leben in Heiligkeit zu führen. Da Gott treu ist, kann dieses Eheband nicht aufgelöst werden („Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen“ [Mk 10,9]). Für die Kirche stellt die Ehe einen öffentlichen Lebensstand dar, so daß die Trauung auch ein öffentliches Geschehen ist.
Wenn Sie kirchlich heiraten wollen, vereinbaren Sie über die Pfarrkanzlei einen Gesprächstermin mit dem Pfarrer.
Folgende Dokumente benötigen Sie:
-- neue Taufscheine (auch wenn ein Partner einer anderen christlichen Konfession angehört)
-- oder ggf. Geburtsurkunde des nichtchristlichen Partners.
Die Sünde ist eine Grundgegebenheit des menschlichen Lebens, der alle Menschen unterworfen sind (vgl. Röm 3,23).
Wie das Sakrament der Krankensalbung ist auch dieses ein Sakrament der Heilung, welches Christus, der Arzt zur Heilung der Seele eingesetzt hat, indem er sagte: „Wem ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben, wem ihr die Vergebung verweigert, dem ist sie verweigert.“ (Joh 20,22-23). Er setzte es ein für die Getauften, die sich durch die Sünde von ihm entfernt haben, zur Umkehr und zur Erneuerung der Taufgnade. Für das Sakrament sind das Handeln des Menschen notwendig, der sich unter dem Walten des Heiligen Geistes bekehrt und die Lossprechung durch den Priester, der im Namen Gottes die Vergebung schenkt und die Art der Busse bestimmt.
Menschen, die beichten möchten, kommen durch Gewissenserforschung (z.B. mit Hilfe der Beichtspiegel im Gotteslob) zur Reue. Das Bekenntnis der Sünden vor dem Priester und dessen Losprechung mit der Auferlegung einer Busse (zur Wiedergutmachung des Schadens) lassen die Versöhnung mit Gott und der Kirche wirksam werden und führen zu innerem Frieden und einem ruhigen Gewissen.
Den Dienst der Versöhnung mit Gott ist nur den rechtmäßig geweihten Bischöfen und Priestern als Nachfolgern der Apostel vorbehalten. Jeder Priester ist an das Beichtgeheimnis gebunden und muss ausnahmslos über in der Beichte erfahrene Sünden und Angelegenheiten schweigen.
Beichtgelegenheit ist in der Regel Samstag von 17:15 bis 17.50 Uhr und Sonntag von 9:15 bis 9:50 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung jederzeit möglich.
Das Sakrament der Krankensalbung steht dem Sakrament der Busse und Versöhnung sehr nahe. Nach biblischer Auffassung bilden Leib und Seele des Menschen eine Einheit. Jesu Mitleid mit den Kranken und seine zahlreichen Heilungen sind Zeichen dafür, daß er durch sein Leiden und Sterben und durch seine Auferstehung den Tod besiegt hat. Krankheit, Leid und Tod bekommen daher einen neuen Sinn. Wie im Brief des Jakobus bezeugt (5,14), setzte Jesus das Sakrament der Krankensalbung ein.
Jeder Gläubige, der wegen Krankheit und Altersschwäche in Lebensgefahr gerät, kann dieses Sakrament empfangen. Wenn sich die Krankheit verschlimmert oder ihm eine andere schwere Krankheit zustößt, kann das Sakrament erneut gespendet werden. Möglichst sollte ihm eine persönliche Beichte vorausgehen. Nur ein Priester (oder Bischof) kann dieses Sakrament spenden. Er salbt die Stirn und die Hände des Kranken mit Öl, welches durch den Bischof geweiht wurde. Diese Salbung wird durch das Gebet des Priesters begleitet, das die besondere Gnade des Sakraments erfleht.
Der Kranke wird in seinem Leiden mit dem Leiden Christi vereint, er erfährt die Vergebung der Sünden, Trost und Stärkung. Manchmal, wenn Gott will, gewährt dieses Sakrament auch die Genesung des Leibes.
Davon deutlich zu unterscheiden ist die Wegzehrung. Das ist die Eucharistie, die diejenigen empfangen, die am Ende ihres Lebensweges stehen und die sich auf ihren Hinübergang zum ewigen Leben vorbereiten. Der Leib Christi ist der Same des ewigen Lebens und Kraft zur Auferstehung.
Bitte rufen Sie in der Pfarrkanzlei an, wenn Sie die Krankensalbung, die Krankenkommunion oder einfach nur Besuch wünschen.